Rechtsprechung
   BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94 [eA]   

G 10 - verdachtslose Rasterfahndung [eA]

Art. 10 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Rasterfahndung

  • Alpmann Schmidt

    GG Art. 10; G 10 Art. 1 § 3 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 2, 3, 4, 5, 6, Abs. 3, 5, 7, 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des G10-Gesetzes

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 93, 181
  • NJW 1996, 114
  • NStZ 1995, 503
  • NVwZ 1996, 157
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Wird zitiert von ... (71)  

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05  

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Die Heimlichkeit staatlicher Informationseingriffe betrifft darüber hinaus die Gesellschaft insgesamt (vgl. BVerfGE 93, 181 ; 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94  

    "Verbrechensbekämpfungsgesetz/ G10" ist zum Teil mit dem GG unvereinbar

    Das Bundesverfassungsgericht hat auf Antrag des Beschwerdeführers zu 1) am 5. Juli 1995 eine einstweilige Anordnung erlassen (BVerfGE 93, 181).

    Die freie Telekommunikation, die Art. 10 GG sichert, leidet ferner, wenn zu befürchten ist, daß der Staat Kenntnisse von Fernmeldeumständen und -inhalten in anderen Zusammenhängen zum Nachteil der Kommunikationspartner verwertet (vgl. insgesamt BVerfGE 65, 1 ; 93, 181 ).

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04  

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Die freie Kommunikation, die Art. 10 GG sichert, leidet, wenn zu befürchten ist, dass der Staat entsprechende Kenntnisse verwertet (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 93, 181 ; 100, 313 ).
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